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   FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00   

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https://dejure.org/2000,11063
FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00 (https://dejure.org/2000,11063)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2000 - 1 V 161/00 (https://dejure.org/2000,11063)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2000 - 1 V 161/00 (https://dejure.org/2000,11063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der Hinterziehung von Vermögensteuern wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Vermögensteuergesetzes (VStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermögensteuerhinterziehung nach BVerfG 22.6.1995 2 BvL 37/91 (Verfassungswidrigkeit des VStG)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1227
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Die Parteien streiten über die Frage, ob eine Hinterziehung von Vermögensteuer möglich ist, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995, 655 festgestellt hat, dass das Vermögensteuergesetz (VStG) nicht verfassungskonform ist.

    Sie resultieren aus der höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob eine Hinterziehung von Vermögensteuer überhaupt möglich ist, nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995, 655 erkannt hat, dass die Vermögensteuer nicht verfassungskonform ist.

  • BFH, 04.02.1987 - I R 58/86

    Mittelbare Parteienfinanzierung - Organisation - Vorsatz - Unrechtsbewußtsein -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Eine subjektive Erfüllung des Straftatbestandes setzt Vorsatz und Unrechtsbewusstsein beim Täter voraus (BFH-Urteil vom 4. Februar 1987 I R 58/86, BFHE 149, 109, BStBl. II 1988, 215).

    Der Täter muss alle Umstände kennen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes beitragen und sich bewusst sein, Unrecht zu tun (BFH, BFHE 149, 109, BStBl. II 1988, 215).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Mit dem Unwerturteil der Schuld wird einem Täter vorgeworfen, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten hat, dass er sich für das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich für das Recht hätte entscheiden können (BGH, Gr.S. BGHSt 2, 194, 200).
  • LG München II, 11.11.1999 - 5 Qs 12/99

    Strafrecht; Verurteilung wegen Vermögensteuerhinterziehung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Der Senat folgt damit der Rechtsauffassung der 5. Strafkammer des LG München II, wie sie im Beschluss vom 11. November 1999 5 Qs 12/99, BB 2000, 290 zum Ausdruck gekommen ist.
  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Das Gericht weicht mit seiner Rechtsauffassung über die Voraussetzungen einer Hinterziehung von Vermögensteuer von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs 24. Mai 2000 im Verfahren II R 25/99 ab, gegen die Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist.
  • BFH, 18.06.1997 - II B 33/97

    Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl. III 1967, 182; vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BStBl. II 1997, 515).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl. III 1967, 182; vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BStBl. II 1997, 515).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
    Dieses sog. Rückwirkungsgebot zugunsten eines Beschuldigten gilt auch dann, wenn durch eine Gesetzesänderung die Tat im Nachhinein nicht nur mit milderer Strafe belegt, sondern gänzlich straflos geworden ist (BGHSt 20, 119; Dreher/Tröndle, StGB, 47 Aufl. § 2 Rdnr. 10) und zwar selbst dann, wenn die Straflosigkeit darauf beruht, dass bei einer Blankettstraftat die außerstrafrechtliche blankettausfüllende Norm geändert wird (BGHSt 20, 177; Lackner, StGB, 20. Aufl. § 2 Rdnr. 4; zweifelnd Schönke-Schröder-Eser, StGB 24. Aufl. § 2 Rdnr. 26).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Dies steht in Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt wistra 2000, 154; OLG Hamburg wistra 2001, 112; LG Itzehoe wistra 2001, 31; im Hinblick auf die Festsetzung von Hinterziehungszinsen: BFH BStBl 11 2000, 378; FG Baden-Württemberg EFG 2000, 297; FG Bremen wistra 1999, 199; FG Nürnberg EFG 2000, 602; zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: FG Düsseldorf EFG 2000, 906; FG Münster NJW 2000, 1136; a. A. LG München II wistra 2000, 74; Niedersächsisches FG DStRE 2000, 940 und EFG 2000, 1227).
  • BFH, 27.11.2001 - II S 4/01

    AdV; beschränkte Zulassung der Beschwerde

    Soweit es dem Antrag stattgab, verwies es zur Begründung auf seinen Beschluss in einer anderen Sache, und zwar den Beschluss vom 7. August 2000 1 V 161/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1227), mit dem es die Vollziehung der dort streitbefangenen Vermögensteuerbescheide ausgesetzt hatte, weil aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juli 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) Vermögensteuerhinterziehungen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten und weil Zweifel am Hinterziehungsvorsatz bestünden.

    Mit diesem hatte der BFH in einer dritten Sache einen Aussetzungsbeschluss des FG, der ähnlich begründet war wie derjenige vom 7. August 2000 1 V 161/00, aufgehoben, weil die genannte Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1995, 655 die Strafbarkeit einer Vermögensteuerhinterziehung nicht ausschließe und das Vorliegen eines Hinterziehungsvorsatzes nicht ernstlich zweifelhaft sei.

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der

    Das setzt als strafrechtliche Vorfrage allerdings voraus, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale tatsächlich vorliegen, wofür die Beklagte die materielle Beweislast trägt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2022 - 9 ME 95/22 - juris Rn. 7, 9 jeweils m. w. N.) und der Abgabenpflichtige auch schuldhaft gehandelt hat (vgl. BFH, Urteil vom 2. April 1998 - V R 60/97 - juris Rn. 14 ff.; FG Hannover, Beschluss vom 7. August 2000 - 1 V 161/00 - juris Rn. 12; Rüsken in: Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 169 Rn. 26, 35a; Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2023, § 169 AO Rn. 15).

    Hinsichtlich verfassungswidriger Steuernormen gilt daher, dass diese für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, der den §§ 18 Abs. 1 Satz 1, 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAG entspricht, keine ausfüllende Vorschrift darstellen können, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind (vgl. FG Hannover, Beschluss vom 7. August 2000 - 1 V 161/00 - juris Rn. 7 ff., sogar, wenn Weitergeltung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht angeordnet worden ist; Krumm in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2023, § 370 AO Rn. 3).

  • BFH, 01.02.2002 - II B 76/01

    AdV; beschränkte Zulassung der Beschwerde

    Mit diesem Beschluss hatte der BFH in einer dritten Sache einen Aussetzungsbeschluss des FG, der ähnlich begründet war wie derjenige vom 7. August 2000 1 V 161/00 aufgehoben, weil die genannte Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1995, 655 die Strafbarkeit einer Vermögensteuerhinterziehung nicht ausschließe und das Vorliegen eines Hinterziehungsvorsatzes nicht ernstlich zweifelhaft sei.
  • FG Hessen, 17.04.2001 - 3 V 138/01

    Aussetzung der Vollziehung; Verfassungswidrigkeit; Verfassungsmäßigkeit;

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 07.08.2000 I V 161/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1227 ).
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